Sonntag, 7. März 2010

RECHTSstreit




















VERSUS


Am 25. April 2010 haben wir in Österreich wieder einmal die Möglichkeit, von unserem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wir wählen unseren Bundespräsidenten!

Zum momentanen Zeitpunkt (bis zum 26. März können sich noch Anwärter zur Wahl anmelden) gibt es zwei Kandidaten: Amtsinhaber Heinz Fischer und Barbara Rosenkranz. Die Kandidatur von Ulrich Habsburg-Lothringen wurde ja aufgrund eines Verfassungsverstoßes abgewiesen.

Zu diesem Thema muss gesagt werden, dass ein Gesetz, welches Angehörigen von ehemals regierenden Häusern - sprich ehemaligen Adeligen - verbietet, als Präsidenten zu kandidieren, veraltet ist, aber noch zu viele Punkte ungeklärt sind, um dieses vollinhaltlich aufzuheben. Vorwiegend geht es um Besitzansprüche der Habsburger, welche sie mit einem im Amt befindlichen Präsidenten wieder geltend machen könnten. Nach dem ersten Weltkrieg wurde bekanntlich Eigentum der Habsburger zur Wiedergutmachung und zum Wiederaufbau herangezogen und verkauft.

Davon abgesehen ist jemand, der in einer öffentlich ausgestrahlten Fernsehrunde (nein es war nicht auf ORF) zu diesem Thema behauptet, ein Anrecht auf den Posten des Bundespräsidenten zu haben, sicher der falsche Kandidat, für den dieses Gesetz aufgehoben werden sollte.

Barbara Rosenkranz ist als zehnfache Mutter sicher ein vorbildliches Beispiel für Familiensinn. Bei der Namensgebung ihrer Kinder dürfte sie jedoch das "Buch der Namen" mit einem Ariernachweis verwechselt haben. Diese lauten nämlich: Sonnhild, Mechthild, Hildrun, Arne, Wolf, Ute, Hedda, Horst, Volker und Alwine.

Interessant sind auch ihre Ansichten zu der Vergangenheit Österreichs. Zum Thema Holocaust verweist sie auf ihr Geschichtswissen aus dem Schulstoff, der bis 1976 gelehrt wurde. Eine konkrete Antwort, ob es Gaskammern gegeben hat oder nicht, gibt sie jedoch nicht. Zumindest ist spätestens jetzt klar, warum sie ihr Geschichtsstudium abgebrochen hat. Die hässlichen Details der österreichischen Vergangenheit wollte sie wohl erst gar nicht hören.

Frau Rosenkranz setzt sich weiters für die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes ein, mit der Begründung: "Ich bin für freie Meinungsäußerung. Absurde Meinungen müssen erlaubt sein." - Interessant. Das Verbotsgesetz von 1947 verbietet "nationalsozialistische Wiederbetätigung" und die Leugnung des Holocaustes. Würde sie das durchbringen, könnte ihr Mann endlich wieder seine Nationaldemokratische Partei (NDP) gründen und bräuchte sich vor keinem weiteren Einschreiten des Verfassungsgerichtshofes fürchten. Weitere politische Anläufe von Herrn Rosenkranz lauteten "Ein Herz für Inländer" und "Nein zur Ausländerflut". Das waren die Namen der Partei, nicht deren Slogans. Beide Versuche wurden ebenfalls wegen Wiederbetätigung nicht zugelassen.

Das Verbotsgesetz ist ein Sonderrecht, ist aber nicht als absolut obsolet abzulehnen. Die Tatsache, dass die extrem Rechte es weg haben will, zeigt seine fortdauernde Notwendigkeit.

Grundsätzlich finde ich es gut, dass in Österreich (fast) jeder, der 6000 Unterschriften zusammenbekommt, für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren darf. Richard Lugner wurde ja auch zugelassen, aber das war zumindest noch lustig.

Heinz Fischer ist da schon eher der ruhigere Zeitgenosse. Er fällt nicht durch provozierende Aussagen oder Fehltritte auf. Er macht zwar keinen Hehl aus seiner Meinung, zwingt diese aber auch keinem auf. In Österreich hat der Bundespräsident ja ziemlich eingeschränkte Kompetenzen. Diese beschränken sich vorwiegend auf Vertretung des Landes nach außen, Ernennung und und Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung (kommt ja in letzter Zeit ziemlich häufig vor) und die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen. Das Amt als Oberbefehlshaber des Bundesheeres kann hier wohl eher vernachlässigt werden.

Für diese Aufgaben bedarf es für Österreich einer ruhigen, ausgeglichenen und vor allem NICHT RECHTEN Persönlichkeit. Zumindest eine dieser Voraussetzungen erfüllt Frau Rosenkranz ganz sicher nicht.

Falls sich in der Einleitung jemand über mein "Wir wählen unseren Bundespräsidenten!" und nicht "Wir wählen unsere/n Bundespräsidentin/en" geärgert hat, hoffe ich, dass sie oder er trotzdem weitergelesen hat, denn das war Absicht. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für mich nämlich nur einen ernstzunehmenden Kandidaten, die Kandidatin steht nicht zur Debatte!

So, haben wir wieder was gelernt.

Ihr/euer Krusty